Wie bekomme ich Ergotherapie?
Das Heilmittel Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und rezeptpflichtig. Die Verordnung über eine ergotherapeutische Behandlung stellt der Haus- oder Facharzt aus.
Diese Verordnung umfasst in der Regel 6 oder 10 Therapieeinheiten.
Sie kann als Einzel- oder Gruppentherapie oder auch als Hausbesuch ausgestellt werden.
Ergotherapeutische Leistungen können über folgende Kostenträger finanziert werden:
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Private Krankenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit (SGB III)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Kriegsopferversorgung
Genauere gesetzliche Grundlagen sind den jeweiligen Sozialgesetzbüchern (SGB I- XII) zu entnehmen.